Fehlende Führerscheinprüfung: Bußgeld, Haftung und was wirklich passiert

Von Sebastian Rydz, Sachverständiger · 19.09.2026 · 5 Min. Lesezeit

Fährt einer Ihrer Leute ohne gültige Fahrerlaubnis, trifft die Hauptlast Sie als Halter. Das ist der Punkt, den viele Betriebe unterschätzen: Der Fahrer hat ein Problem mit der Polizei, der Halter eins mit dem Strafrecht und der Versicherung. Was dann konkret passiert, steht im Strafrahmen des Gesetzes.

Die Grundlage ist kurz. § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG: „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ... als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist."

Was daraus strafrechtlich wird

Der Absatz unterscheidet zwei Wege in die Strafbarkeit. Der erste ist die Anordnung: Jemand im Betrieb weiß, dass der Kollege nicht fahren darf, und schickt ihn trotzdem los. Das kommt vor, etwa nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis, über die nur der Betroffene Bescheid weiß. Der zweite Weg ist das Zulassen, und der trifft weit mehr Betriebe. Zulassen heißt, die Prüfung zu unterlassen, die man hätte vornehmen müssen. Wer nicht prüft, ob seine Leute fahren dürfen, macht sich bei einem Unglück angreifbar.

Für die fahrlässige Variante steht die Strafe in § 21 Abs. 2 Nr. 2 StVG: Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. Tagessätze richten sich nach dem Nettoeinkommen, für einen Betriebsinhaber können das schnell erhebliche Beträge sein. Zusätzlich kommt in vielen Fällen ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren hinzu, und auch dort drohen Bußgelder. Welche Höhe im Einzelfall angesetzt wird, hängt vom Verfahren ab; seriöse Zahlen lassen sich dafür nicht im Vorhinein nennen, und wer Ihnen welche nennt, sollte sie belegen können.

Was bei einem Unfall dazukommt

Aus meiner Gutachten-Praxis kenne ich den typischen Ablauf nach einem Unfall mit ungültigem Führerschein: Zuerst ist der Schaden da, Blech und Verletzte. Dann kommen Polizei und Versicherung, und irgendwann die Frage, wer das Fahren zugelassen hat. Spätestens jetzt wird geprüft, ob der Halter seiner Kontrolle nachgekommen ist.

Die Versicherungsseite ist oft der teuerste Teil. Die Kfz-Versicherung kann nach einem Unfall, den ein Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis verursacht hat, Regress nehmen. Ob und in welcher Höhe sie das darf, hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, was für ein Fahrzeug es war und was der Halter tun konnte oder musste. Der Regress kann sich auf den kompletten Schaden richten, nicht nur auf eine Franchise.

Strafrechtlich ermittelt die Staatsanwaltschaft zuerst gegen den Fahrer, doch die Halterhaftung holt den Betrieb ein. Fuhr der Unfallfahrer ohne Erlaubnis, weil niemand im Betrieb nachgesehen hat, wird die Staatsanwaltschaft genau das fragen. Ein lückenloser Prüfnachweis mit Datum wäre an dieser Stelle die Verteidigung. Ohne ihn bleibt nur die Aussage, man habe es immer geprüft, nur leider ohne Beweis.

Wer haftet, wenn mehrere Beteiligte dazugehören

In einem Betrieb mit Dienstwagen laufen die Fahrzeuge meist auf die Firma zugelassen, und damit ist die Firma Halter, egal wer am Steuer saß. Das gilt auch für Fahrzeuge, die Mitarbeiter dauerhaft mit nach Hause nehmen. Die Zulassung entscheidet, nicht der Standort des Fahrzeugs.

Sonderfälle werden gerne übersehen: Leiharbeitnehmer, Springkräfte aus anderen Einrichtungen, Familienangehörige, die in der Not mal ausrücken. Alle dürfen Ihr Fahrzeug nur mit gültiger Fahrerlaubnis führen, und die Prüfung ist Halterpflicht, egal wie kurz der Einsatz ist. Einzelfirmen haften persönlich, GmbH-Inhaber haften über die Gesellschaft, mitunter auch persönlich, etwa wenn sie selbst die Anordnung getroffen haben.

Wie die erfüllte Führerscheinkontrolle Sie entlastet

Die erfüllte Pflicht zahlt sich aus, und zwar handfest. Wer die Führerscheinkontrolle im halbjährlichen Rhythmus durchführt und dokumentiert, kann genau das nachweisen. Der Nachweis wirkt gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Versicherer, und auch die Berufsgenossenschaft fragt nach ihm.

Dazu kommt der Nebeneffekt, den Betriebe erst bemerken, wenn sie das System eingeführt haben: Sie entdecken Lücken, von denen niemand wusste, etwa den Springer mit abgelaufener befristeter Klasse oder den Leiharbeiter, der seit Monaten ohne Eintragung fährt. In den Betrieben, die ich als Sachverständiger gesehen habe, fand die erste digitale Kontrollrunde fast immer mindestens einen Führerschein, der längst ungültig war.

Häufige Fragen zu Bußgeld und Haftung

Muss ich mit einer Gefängnisstrafe rechnen, wenn ich nicht geprüft habe?

Für die fahrlässige Zulassung steht in § 21 Abs. 2 Nr. 2 StVG eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. Im Alltag enden die meisten Verfahren nicht mit Haft, sondern mit Geldstrafe, aber das hängt vom Fall ab. Ohne Prüfnachweis wird aus einem Unglück schneller ein Verfahren gegen Sie.

Was passiert, wenn mein Fahrer verboten fährt, ich aber geprüft habe?

Dann steht Ihnen ein Nachweis zur Seite. Sie haben getan, was die Halterpflicht verlangt, und können das mit Datum und Ergebnis belegen. Das entlastet Sie nicht automatisch in jedem Verfahren, aber es ist der Unterschied zwischen „wir haben unsere Pflicht erfüllt" und „wir wussten von nichts".

Reicht der Nachweis einer einzigen Prüfung?

Nein. Eine einzelne Kontrolle belegt den Zustand zu einem Zeitpunkt, nicht über die Jahre. Der Nachweis muss zeigen, dass die Kontrolle wiederholt wurde, üblich ist der halbjährliche Rhythmus.

Kann die Versicherung mir den Schaden vollständig anlasten?

Das entscheidet der Einzelfall. Möglich ist ein Regress, der den ganzen Schaden umfasst, möglich ist auch eine Quotelung. Entscheidend ist unter anderem, ob der Halter nachweisen kann, dass er die Fahrerlaubnis geprüft hat. Ohne Nachweis verhandeln Sie aus einer schlechten Position.

Die Pflicht gilt für jeden Halter, egal wie groß der Fuhrpark ist. Ein System, das alle sechs Monate erinnert und den Nachweis gleich mit erzeugt, nimmt der Sache fast den ganzen Aufwand. Wie das ohne Papierkram aussieht, zeigt FlottenCheck License: Der Mitarbeiter lädt seinen Führerschein hoch, das Büro gibt per Klick frei, und die Erinnerung alle sechs Monate kommt automatisch. 14 Tage kostenlos testen, ohne Kreditkarte.

Von Sebastian Rydz, Sachverständiger und Inhaber des Sachverständigenbüros Rydz in Potsdam.

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Von Sebastian Rydz, Sachverständiger

Sebastian Rydz ist Sachverständiger und Inhaber des Sachverständigenbüros Rydz in Potsdam. Er prüft seit Jahren Fahrzeuge und Führerscheine und berät Betriebe zu Fuhrpark-Pflichten.