Führerscheinkontrolle im Handwerk: Pflichten ohne Papierkram

Von Sebastian Rydz, Sachverständiger · 26.09.2026 · 5 Min. Lesezeit

Montags um sechs auf dem Hof: Die Monteure verteilen sich auf die Transporter, und irgendwo in diesem Alltag liegt eine Frage, die sich keiner stellt. Meistens darf der Azubi den 3,5-Tonner fahren, weil Klasse B genau dafür reicht. Ob er es bei Ihnen darf und ob Sie das belegen können, wenn jemand fragt, ist eine andere Sache.

Die Führerscheinkontrolle klingt nach Bürokratie, und im Handwerk gilt Bürokratie als Feind des Tagesgeschäfts. Tatsächlich ist die Prüfung selbst in fünf Minuten erledigt. Der Aufwand entsteht woanders: beim Erinnern und beim Nachweisen. Beides lässt sich auffangen, ohne dass ein Papierberg wächst.

Wer im Handwerksbetrieb prüfen muss

Entscheidend ist die Halterstellung, nicht die Hierarchie. Läuft der Transporter auf die Firma oder auf den Inhaber, ist der Betrieb Halter, und der Betrieb trägt die Prüfpflicht aus § 21 StVG. Der Meister muss also nicht jeden Führerschein persönlich sehen, aber die Firma muss sicherstellen, dass irgendjemand es tut und das Ergebnis festhält.

In kleinen Betrieben ist der Gegenpart schnell geregelt, meist die Ehefrau im Büro oder der Meister selbst. Wichtig ist nur, dass die Aufgabe jemandem namentlich zugeordnet ist. Ein „macht der Chef mal, wenn er drandenkt" trägt keine Prüfpflicht, und nach drei Jahren erinnert sich niemand mehr, was wann geprüft wurde. Halbjährlich ist der Rhythmus, mit dem Sie auf der sicheren Seite sind.

Firmenwagen, Dienstwagen, der private Pkw

Die meisten Handwerksbetriebe mischen: ein bis zwei Firmenwagen, dazu private Wagen, die für Materialfahrten oder kurze Wege genutzt werden. Für die Firmenwagen gilt die Prüfpflicht unmittelbar, weil der Betrieb Halter ist. Beim privaten Pkw des Monteurs sieht es anders aus, aber nur auf den ersten Blick.

Sobald der Betrieb eine Fahrt anordnet, also den Monteur mit dem privaten Wagen zum Kunden schickt, übernimmt er Verantwortung für die Eignung des Fahrers. § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG trifft den Halter, und wer das Führen anordnet, macht sich angreifbar, wenn der Fahrer keine Erlaubnis hat. Für Sie heißt das: Die Führerscheinkontrolle gilt auch für die Kollegen, die mit dem eigenen Auto unterwegs sind, solange die Fahrt dienstlich veranlasst ist.

Azubis und der 3,5-Tonner

Azubis sind der Klassiker unter den Fallen. Der Schein ist frisch, also sieht ihn nach dem Einstellungsgespräch keiner mehr an, und genau das ist der Fehler. Für die Halterhaftung ist der Azubi wie jeder andere Fahrer.

Klasse B deckt Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zuzüglich Anhänger ab, für den typischen Handwerksbus reicht sie also. Was übersehen wird: nicht jede Kombination mit Anhänger fällt noch unter B, und befristete Klassen, etwa C1 für den Lkw, laufen irgendwann ab.

Der Vorgang ist bei Azubi und Geselle derselbe: Schein ansehen und die Klassen mit dem Fahrzeug abgleichen, beim nächsten Halbjahr wieder. Das Geburtsdatum des Fahrers interessiert dabei niemanden, die Fahrerlaubnis zählt.

Die Fallen, die Handwerksbetriebe tatsächlich ereilen

Aus meiner Gutachten-Praxis kenne ich zwei Konstellationen, die immer wieder vorkommen. Die erste: Der Meister fährt vor, der Geselle fährt hinterher mit dem zweiten Wagen, und für den zweiten Wagen hat nie jemand den Schein gesehen, weil er ja „schon immer" gefahren ist. Die zweite: Der Springer von der Zeitarbeit sitzt im Transporter, und zwar öfter, als der Betrieb denkt, und niemand hat ihn je geprüft.

Hinzu kommt die Ablaufdatum-Falle. Befristete Führerscheinklassen laufen ab, ohne dass der Inhaber eine Post bekommt. Wer nur beim Einstellungsgespräch den Schein gesehen hat, merkt das nicht. Eine Kontrolle im halben Jahr findet so etwas, eine Kopie im Personalordner aus dem Jahr 2021 nicht.

Wie die Führerscheinkontrolle ohne Bürokratie funktioniert

Der Prüfvorgang selbst ist banal und braucht keine Anleitung: Wer den Schein ansieht, prüft die Klassen und das Datum gleich mit. Was fehlt, ist das System, das daraus ohne Zettel entsteht. Der Mitarbeiter fotografiert seinen Führerschein und lädt das Foto hoch, das Büro gibt per Klick frei, und dabei entsteht der Nachweis mit Datum. Die Erinnerung kommt automatisch alle sechs Monate per E-Mail, niemand muss dran denken.

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Fragen, die Handwerksbetriebe stellen

Muss ich prüfen, wenn der Monteur seinen eigenen Wagen nimmt?

Ja, sobald die Fahrt dienstlich veranlasst ist. Ob Material abholen oder beim Kunden ausrücken: Wenn der Betrieb die Fahrt anordnet, gehört der Führerschein des Monteurs zur Prüfung dazu. Rein private Fahrten des Monteurs ohne Bezug zum Betrieb betreffen Sie nicht.

Wie prüfe ich, welche Klasse für mein Fahrzeug nötig ist?

Für den Abgleich zählt die zulässige Gesamtmasse. Klasse B deckt bis 3,5 Tonnen ab, mit Anhänger je nach Kombination B oder BE. Auf dem Führerschein steht die Klasse, im Fahrzeugschein das Gewicht; diese beiden Werte gleichen Sie ab, mehr nicht.

Was ist mit Leiharbeit von der Zeitarbeitsfirma?

Auf die Prüfung durch die Zeitarbeitsfirma können Sie sich nicht verlassen. Solange der Leihmonteur Ihr Fahrzeug führt, haftet Ihr Betrieb als Halter, also prüfen Sie seinen Führerschein wie den aller anderen auch und notieren das Datum.

Reicht eine Kopie des Führerscheins im Personalordner?

Nein, und das ist der häufigste Fehler überhaupt. Die Kopie belegt, dass jemand am ersten Arbeitstag einen Schein hatte. Sie belegt nicht, dass Sie jemals wieder nachgesehen haben. Wiederholte Prüfung mit Datum, üblich halbjährlich, ist der Nachweis, den Prüfer und Versicherer akzeptieren.

Für einen Handwerksbetrieb ist die Sache in erster Linie eine Organisationsfrage: einmal einrichten, danach halbjährlich eine Runde, und der Nachweis entsteht nebenbei. Wie das im Detail aussieht, sehen Sie auf der Seite zu FlottenCheck License, 14 Tage kostenlos und ohne Kreditkarte.

Von Sebastian Rydz, Sachverständiger und Inhaber des Sachverständigenbüros Rydz in Potsdam.

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Von Sebastian Rydz, Sachverständiger

Sebastian Rydz ist Sachverständiger und Inhaber des Sachverständigenbüros Rydz in Potsdam. Er prüft seit Jahren Fahrzeuge und Führerscheine und berät Betriebe zu Fuhrpark-Pflichten.