Ein ambulanter Pflegedienst hat ein Problem, das ein Handwerksbetrieb so nicht kennt: Die Fahrer wechseln täglich. Wer heute die Tour im Norden fährt, ist morgen im Süden, übermorgen in der Frühschicht, und der Springer, der für eine Kollegin einspringt, sitzt zum ersten Mal in einem Dienstwagen. Zusätzlich nutzen viele Mitarbeitende private Pkw. Trotzdem gilt die Halterhaftung, und deshalb braucht die Führerscheinkontrolle in der Pflege ein Konzept, das zum Schichtbetrieb passt.
Warum das so ist, ergibt sich aus der Rechtslage. Wer das Fahren anordnet, also die Touren zuteilt, verantwortet die Eignung des Fahrers, unabhängig davon, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist.
Private Pkw im Dienstgebrauch: die Haftungsfrage
Viele Pflegedienste stellen ihren Mitarbeitenden einen Dienstwagen, mindestens aber eine Dienstfahrtkosten-Pauschale für den privaten Pkw. Die Rechtslage ist in beiden Fällen dieselbe: Der Arbeitgeber, der die Fahrt anordnet, also die Touren mit den Kunden verplant, muss sich vergewissern, dass der Fahrer die Erlaubnis hat, das Fahrzeug zu führen.
Im Klartext: Die Halterhaftung nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG richtet sich gegen den Halter, und zusätzlich trifft die Anordnungsverantwortung den Betrieb. Wenn eine Pflegekraft mit dem eigenen Auto zu den Kunden geschickt wird, ohne dass der Dienst die Fahrerlaubnis kennt, entsteht genau die Lücke, die § 21 StVG unter Strafe stellt. Der private Pkw schützt den Arbeitgeber nicht, im Gegenteil: Weil die Zulassung nicht auf den Betrieb läuft, fehlt oft jedes Bewusstsein dafür, dass hier überhaupt eine Prüfpflicht besteht. In meiner Gutachten-Praxis taucht diese Lücke bei Pflegediensten häufiger auf als in jeder anderen Branche.
Schichtbetrieb und wechselnde Fahrer
Der Springerdienst ist das Kernproblem der ambulanten Pflege. Eine Pflegekraft fällt aus, und die Verwaltung organisiert kurzfristig eine Vertretung für die Tour. Solche Einsätze sind betrieblich notwendig und rechtlich unproblematisch, solange die Fahrerlaubnis der Vertretung feststeht. Steht sie nicht fest, ist der Einsatz eine Zulassung im Sinne von § 21 StVG.
Hinzu kommt die Dokumentationspflicht, die über die reine Führerscheinprüfung hinausgeht. Dienstfahrten in der Pflege sind nicht Privatfahrten, sondern Teil der Leistungserbringung. Die Fahrerlaubnis jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters, auch der Springer, muss also wiederholt feststehen. Halbjährlich ist auch hier der Rhythmus, den Prüfer üblicherweise erwarten. Die Prüfung bei der Einstellung allein reicht nicht aus, weil Führerscheine entzogen oder befristet erteilt werden können, ohne dass der Betrieb automatisch erfährt.
Zeitdruck: warum die Führerscheinkontrolle trotzdem klappt
Zeitdruck ist in der Pflege Realität, deshalb braucht die Kontrolle ein System, das ohne zusätzliche Zeit auskommt.
Die Prüfung als Extra-Aufgabe in den Tagesablauf der Pflegeleitung zu legen, funktioniert nicht, dort geht sie unter. Besser wird es, wenn die Mitarbeitenden selbst handeln: Die Pflegekraft fotografiert ihren Führerschein und lädt ihn hoch, die Verwaltung gibt per Klick frei. Der Vorgang dauert unter einer Minute, er passiert ein- bis zweimal im Jahr, und die Dokumentation entsteht dabei von selbst. Die Verwaltung sieht auf einen Blick, welche Fahrerlaubnisse geprüft sind und welche Springer noch fehlen.
Die Dokumentationspflicht im Überblick
Nach einem Unfall oder bei einer Betriebsprüfung wird der Pflegedienst danach gefragt, ob er die Eignung seiner Fahrerinnen und Fahrer sichergestellt hat. Die Antwort liegt in der Dokumentation:
- •Datum jeder Führerscheinprüfung, mit Namen der geprüften Person
- •das Ergebnis, etwa die Klassen und die Gültigkeit
- •wer die Prüfung freigegeben hat
- •die nächste fällige Kontrolle, meist sechs Monate später
Diese Angaben müssen über Jahre abrufbar sein. Eine Liste mit dem aktuellen Stand hilft nicht, wenn gefragt wird, was 2024 und 2025 geprüft wurde. Genau deshalb endet die Kopie im Personalordner als Nachweis nicht, und genau deshalb funktioniert eine zentrale Ablage, die jede Prüfung mit Zeitstempel festhält.
Was ein Pflegedienst bei der Einführung beachten sollte
Zuerst klären Sie die private Nutzung: Für welchen Zweck darf der private Pkw dienstlich genutzt werden, und halten Sie diese Vereinbarung schriftlich fest. Danach nehmen Sie die Springer in das System auf, auch die, die nur gelegentlich kommen. Und die Einwilligung nicht vergessen: Führerscheindaten sind personenbezogen, deshalb braucht jede Mitarbeitende eine nachvollziehbare Zustimmung, bevor der Schein gespeichert wird. In FlottenCheck License passiert genau das beim Upload, das Einwilligungsmanagement ist integriert.
Der Preis liegt bei ab 0,59 € pro Fahrer und Monat, gestaffelt nach Größe des Teams: 0,99 € für 1 bis 10 Fahrer, 0,79 € für 11 bis 30, 0,69 € für 31 bis 50, ab 50 Fahrern 0,59 €. Andere Anbieter verlangen für dieselbe Leistung das Mehrfache. Der Test läuft 14 Tage kostenlos und ohne Kreditkarte.
Fragen aus Pflegediensten
Haften wir auch, wenn die Pflegekraft den privaten Pkw nutzt?
Ja, sobald die Fahrt dienstlich veranlasst ist. Die Tourenzuteilung ist eine Anordnung im Sinne des Gesetzes, und der Arbeitgeber muss sich vergewissern, dass die Fahrerin oder der Fahrer die Erlaubnis hat. Ob der Pkw auf den Mitarbeitenden zugelassen ist, ändert daran nichts.
Müssen Springer extra geprüft werden?
Ja, und zwar genauso wie das Stammpersonal. Für die Prüfpflicht zählt nicht die Beschäftigungsdauer, sondern die Fahrt im dienstlichen Auftrag. Ein Springer, der Ihre Touren fährt, muss im Nachweis auftauchen.
Wer darf die Prüfung durchführen?
Das kann die Pflegedienstleitung oder eine benannte Person in der Verwaltung sein. Die Prüfung wird mit Datum, Ergebnis und dem Namen der geprüften Person dokumentiert. Wer genau hinschaut, ist zweitrangig: Die Prüfung muss stattfinden, und sie muss belegt bleiben.
Reicht die Kopie vom Einstellungsgespräch aus?
Nein. Die Kopie zeigt den Zustand zum Zeitpunkt der Einstellung. Entzug, Fahrverbot oder abgelaufene Befristung entstehen später, und der Betrieb erfährt davon nur durch regelmäßige Kontrolle. Wiederholte Prüfung mit Datum ist der Nachweis, den eine Betriebsprüfung akzeptiert.
Die Dienstwagenpflicht in der Pflege ist lösbar, aber sie löst sich nicht von selbst. Ein System, das die Prüfung zu den Mitarbeitenden verlagert und den Nachweis automatisch erzeugt, passt in den Arbeitsalltag eines Pflegediensts, ohne die Pflegeleitung zu belasten. Wie das aussieht, sehen Sie bei FlottenCheck License, 14 Tage kostenlos und ohne Kreditkarte.
Von Sebastian Rydz, Sachverständiger und Inhaber des Sachverständigenbüros Rydz in Potsdam.